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Als Insider werden jene Marktteilnehmer verstanden, die aufgrund ihrer Tätigkeit oder besonderen Stellung vertrauliche, nicht allgemein zugängliche Informationen über Daten, Zusammenhänge, Vorhaben eines Unternehmens besitzen und diese zum eigenen Vorteil durch entsprechende Börsengeschäfte fast ohne Risiko ausnutzen können. Solche Insidergeschäfte sind heute in den meisten Ländern untersagt.